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Wie hältst du’s mit dem Tarifvertrag? Die Filmförderungsanstalt (FFA) wollte es wissen, die Produzentenallianz ließ anders fragen, und antworten konnte jeder, wie er wollte. Ergebnis: 72 Prozent der Produktionsunternehmen orientieren sich „immer“ oder „überwiegend“ am Gagentarifvertrag. Die FFA druckte das anstelle einer echten statistischen Auswertung nach. | Grafik © cinearte

Seit zwei Jahren hat die Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes eine weitere Aufgabe erhalten, nämlich „darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“

Wie und wann das geschehen soll, wird nicht erklärt. Lediglich eine konkrete Handlungsanweisung gibt das Filmförderungsgesetz (FFG) [PDF] von 2017 der FFA: Der jährliche Förderbericht soll fortan „eine statistische Auswertung der Informationen zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder vergleichbaren sozialen Standards“ enthalten, besagt Paragraf 169.

Doch der Geschäftsbericht 2017, der erste unter dem aktuellen Gesetz, enthielt nichts dergleichen. Die „genannten Daten werden mit der Schlussprüfung erhoben, normalerweise zwei bis drei Jahre nach der Förderzusage“, erklärte die FFA im Mai auf Nachfrage von cinearte. „Eine statistische Auswertung ist also frühestens 2019 möglich und wird dann im entsprechenden Förderbericht veröffentlicht.“  

Der Geschäftsbericht 2018 erschien am 11. Juli dieses Jahres – wieder ohne die verlangte Statistik, weil „belastbare Daten aus den seit 2017 geförderten Produktionen erst frühestens Mitte 2019 vorliegen werden“, schreibt die FFA wieder als Erklärung dazu. Um der Verpflichtung des Paragrafen 169 dennoch nachzukommen, griff sie einfach auf die „Produzentenstudie 2018“ zurück, die bereits im vorigen Herbst erschienen ist, und druckte den „entsprechenden Abschnitt“ einfach nach [PDF].

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Schlecht gemacht und am Publikum vorbei!?So harsch urteilt die Deutsche Filmakademie über den deutsche Filme. Schuld habe das ­gegenwärtige Fördersystem. | Foto © Foto: Deutsche Filmakademie, Franziska Krug

Schlecht gemacht und am Publikum vorbei!?So harsch urteilt die Deutsche Filmakademie über den deutsche Filme. Schuld habe das ­gegenwärtige Fördersystem. | Foto © Deutsche Filmakademie, Franziska Krug

„Alle vier Jahre gibt es eine Fußballweltmeisterschaft, jedes Jahr einen Sommer, jede Woche zwei neue Netflix-Serien – und die Filmbranche trifft sich alle vier bis fünf Jahre zur FFG-Novelle.“ So richtig glaubt man bei der Deutschen Filmakademie wohl nicht an Besserung. Zumindest nicht durch das FFG. Nun wird es also im „52. Jahr zum 13. Mal“ überarbeitet, derweil „nicht davon auszugehen“ sei, „dass sich die Situation des deutschen Kinos und des deutschen Kinofilms fundamental verbessern wird.“

Derart fatalistisch beginnt die Deutsche Filmakademie ihre Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), das 2022 in Kraft treten soll. Vier Punkte macht sie als Problem aus und beginnt gleich mit einem Paukenschlag: 

1. Viele deutsche Kinofilme hätten „eine häufig zu niedrige Qualität“ und „fehlende Publikumsaffinität“ (übersetzt: sie sind schlecht gemacht und uninteressant). 

Nanu! Streut sich da gerade jemand Asche aufs Haupt? Schließlich stellen doch die Sektionen Drehbuch, Regie und besonders Produktion den größten Teil der Akademie-Mitglieder. Doch von Ideenlosigkeit oder fehlendem Wagemut ist hier nicht die Rede. Das Problem hat für die Filmakademie allein einen betriebswirtschaftlichen Grund: „Viele interessante deutsche Kinofilmprojekte sind zum Zeitpunkt der Finanzierung unterentwickelt und gehen unterfinanziert in die Produktion.“

Also sind nur die Produzent*innen schuld? „Von einem Filmproduzenten spricht man, wenn er die wirtschaftliche und technische Verantwortung für die Produktion trägt, ihre Durchführung organisiert und sie inhaltlich beeinflusst“, erklärt die Wikipedia. 

Aber nein, auch sie können in der Erklärkette der Filmakademie auch nichts dafür, denn …

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Verarschen können wir uns selber??Die BKM kann’s besser. | Foto © API, Michael Tinnefeld für Deutsche Filmakademie

Im neuen Jahr soll auch ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) gelten, und offenbar gefällt allen, was am 10. November nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen wurde. Natürlich hat die Opposition zu meckern: Es sei „die Chance vertan, die deutsche Filmlandschaft vielfältiger und gerechter zu gestalten“, sagt die filmpolitische Sprecherin der Grünen, doch schon ihr Kollege von der Linken gibt sich koalitionsbereiter und nennt es „zaghafte Schritte in die richtige Richtung.“

Im Dezember soll das neue Gesetz auch den Bundesrat passieren und gibt dann für die nächsten fünf Jahre die Rahmenbedingungen für die Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Und womöglich nicht nur für die, denn auch Fördereinrichtungen der Länder orientieren sich mehr oder weniger daran. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, selbst nannte das Gesetz „ausgewogen und gelungen“ und lobte bei der Gelegenheit den Deutschen Film: Mit einem Besucheranteil von 27,5 Prozent habe er 2015 nicht nur das beste Ergebnis seit Erfassung dieser Daten erzielt, lässt sie in einer Pressemitteilung verbreiten, sondern auch internationale Strahlkraft. Beleg dafür ist das Mantra dieses Sommers: „Toni Erdmann“, „der jetzt für einen Auslands-,Oscar‘ nominiert ist.”

Hier irrt die Kulturstaatsministerin: Nominiert ist noch gar keiner, „Toni Erdmann“ ist lediglich als deutscher Kandidat eingereicht worden – neben denen von 84 weiteren Ländern. Über die fünf Nominierungen wird bekanntlich immer erst im Januar entschieden. Bislang ist die Strahlkraft, was den „Oscar“ angeht, also eher nur national und ein kühner Wunsch. Stattdessen hätte Grütters ja darauf hinweisen können, dass der Film von Maren Ade auch bei den „Europäischen Filmpreisen“ im Dezember antritt, die auch ganz schön international sind. Da ist „Toni Erdmann“ sogar richtig nominiert und das gleich in sechs Kategorien.

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Von links nach rechts: Jörg Winger, Simone Stewens, Annette Reeker, Carola Raum, Gesine Enwaldt, Birgit Kniep-Gentis

Wir schließen die Reihe mit dem 1. Panel: Nachwuchsförderung vs. Altersdiskriminierung / Über Kollegialität und Konkurrenz

Moderation: Annette Reeker, Produzentin (nominiert für: „Cape Town“)

Teilnehmer:

Birgit Kniep-Gentis, Szenenbildnerin (nominiert für: „Schwarzach und die Hand des Todes“)

Carola Raum, Kostümbildnerin (nominiert für: „Mein Schwiegervater, der Stinkstiefel“)

Jörg Winger, Produzent (nominiert für: „Deutschland 83“)

Simone Stewens, Geschäftsführerin, ifs internationale filmschule köln gmbh

Gesine Enwaldt, freie Autorin (nominiert für: „Fast perfekt – Anke Engelke und die Selbstoptimierer“)

Herzlichen Dank an die Akademie und an Preproducer, dass wir die Aufzeichnung hier auch für alle, die nicht dabei sein konnten, zeigen können.

Die deutsche Filmbranche hatte es sich zwischen Förderung und Fernsehen bequem gemacht. Erfolgswerke wie „Das weiße Band“ entstanden dadurch. Besser sollte sie aber doch auf eigenen Beinen stehen. | Foto © X-Filme

Vorige Woche haben sich Deutschlands vereinigte Drehbuchautoren gehörig aufgeregt. Und die Regisseure, die Schauspieler, die Produzenten … ach was, die ganze Deutsche Filmakademie ist „schockiert“, sagen jedenfalls ihr Präsidium und Vorstand.

Den Grund für die Aufregung lieferte die Fernsehdirektorin des Bayerischen Rundfunks, Bettina Reitz. Sie hatte in der Woche zuvor angekündigt, dass ihr Sender sein Engagement bei Kino-Koproduktionen herunterfahren werde – das Geld werde knapp und an anderen Stellen dringender gebraucht. Währenddessen hatte Volker Herres als Programmdirektor der gesamten ARD erklärt, damit deutsche Kinofilme zur „Primetime“ gesendet würden, müssten sie dafür auch geeignet sein; soll heißen, ein möglichst breites Publikum ansprechen. Die Filmschaffenden vom Drehbuch bis zur Produktion sehen da offenbar eine Verbindung und zugleich Gefahr für den Kinofilm. „International preisgekrönte Kinofilme“ würden eh schon auf Nachtplätze verschoben, „wo sie quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesendet werden“, kritisiert der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), und der Regieverband (BVR) ergänzt: „Auch die privaten Sender, mit Ausnahme von Sat.1, haben deutsche Spielfilme fast vollständig aus ihrem Programm gestrichen: 2012 hat RTL gerade einen einzigen deutschen Kinofilm zur Hauptsendezeit gezeigt, bei Pro7 waren es gerade vier, 2007 liefen hier noch zwölf deutsche Kinofilme.“ Kurz: Das Deutsche Fernsehen lasse den Deutschen Film im Regen stehen.

Das wird aber weniger den privaten als den öffentlich-rechtlichen Sendern vorgeworfen wird. Schließlich hätten die einen Kulturauftrag, den sie „verraten“ (VDD). Die Deutsche Filmakademie befürchtet durch die Ankündigung des Bayerischen Rundfunks gar einen „Dammbruch in der ARD“. Die Produzenten beschwören die „Verantwortung der Sender […] , das Kulturgut des Kinofilms nicht am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.“? Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) fordert ein „klares Bekenntnis der Sender zu Kinoproduktionen“. Andernfalls, droht der BVR, müsste halt „darüber nachgedacht werden, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend zu ändern.“

Wieso eigentlich?

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