Klares Urteil zu GVR

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Um GVR auszuhandeln, braucht es Repräsentativität, entschied das Gericht. Für die Berufsverbände ist das eine „gerichtliche Klarstellung von weitreichender Bedeutung“. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Szenenfoto aus „Hokuspokus oder: Wie lasse ich meinen Mann verschwinden …?“, 1966).  | Foto © Kinowelt

Mit Sendern und Streamern handelt Verdi Gemeinsame Vergütungsregeln aus. Das steht der Gewerkschaft nicht zu, protestieren mehrere Berufsverbände. Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch zog sogar vor Gericht. Und bekam recht. 

Für Film und Fernsehen handelt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) nicht nur regelmäßig den Tarifvertrag aus, sondern schließt auch Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit Sendern und Streamern. Wiederholt hat sie damit den Unmut der Berufsverbände auf sich gezogen. Vor allem der Regieverband (BVR) hatte das „unkollegiale Verhalten“ kritisiert. 

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) zog sogar vor Gericht. Denn Verdi hatte gemeinsam mit dem BFFS (Schauspiel) und dem BVFT (Ton) eine „Netflix-GVR-Synchron“ abgeschlossen, die auch die Gewerke Synchronbuch und Synchronregie betrifft. Dazu sei Verdi nicht berechtigt. meinte der BSD. Das Landgericht Berlin II gab ihm vorige Woche Recht: Verdi fehle es an der erforderlichen Repräsentativität. Die Gewerkschaft müsse es „unterlassen, GVR […] für Synchronbuchautor*innen und Synchronregisseur*innen aufzustellen und/oder an deren Aufstellung mitzuwirken.“ 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber jetzt schon eine „gerichtliche Klarstellung von weitreichender Bedeutung“, findet die Urheber-Allianz der vier Berufsverbände BVR, BVK (Kinematografie), VSK (Szenenbild und Kostümbild) und BFS (Montage). „Verdi hat in den letzten Jahren im Filmbereich einige teils scharf kritisierte kollektive Regelungen nicht als Tarifverträge, sondern als GVR für Bereiche abgeschlossen, die von etablierten Urheberverbänden repräsentativ und fachkundig vertreten werden. Der BSD ist als erster Urheberverband gerichtlich dagegen vorgegangen – mit Erfolg. Das Urteil stellt klar, dass Verdi keine GVR für Berufsfelder verhandeln und abschließen darf, in denen sie nicht über die erforderliche Repräsentativität verfügt.“  

Über die Hintergründe spricht BSD-Vorstand Tobias Neumann mit Marc Mensch bei „The Spot“. Sein Verband hatte Netflix schon vor vier Jahren vergeblich zu GVR-Verhandlungen aufgefordert. „Das Schlichtungsverfahren läuft derzeit noch.“ Unterdessen hatte Netflix „hinter dem Rücken des BSD GVR-Verhandlungen geführt, um augenscheinlich vor Beginn des Schlichtungsverfahrens Fakten zu schaffen. [… Diese] sehen ein Verteilungsschema vor, das aus Sicht des BSD unangemessen niedrige pauschale Folgevergütungen über einen Gesamttopf nach einem bestimmten Schlüssel zwischen den beteiligten Gewerken verteilt.“