Realistischer kalkulieren

Es wird nachjustiert: Die ARD hat für Auftragsproduktionen einige Berufsgruppen erstmals anerkannt. Auch bei Vorsorge und Gagen sind Verbesserungen für die Filmschaffenden vereinbart. | Foto © Vincent Lutz

Nach zweijährigen Verhandlungen der Produzentenallianz mit der ARD hat diese nun im Januar eine neue „Selbstverpflichtungserklärung“ für künftige Auftragsproduktionen beschlossen. Die Produzenten konnten einige erhebliche Verbesserungen für sich erzielen. Manche davon bewirken mittelbar auch echte Verbesserungen für das Filmschaffen und die Filmschaffenden:

Unter dem Punkt „Kalkulationsrealismus“ haben die ARD-Anstalten nun zum einen die verbindliche Anerkennung des Tarifvertrages für Film- und Fernsehschaffende als Kalkulationsgrundlage erklärt, einschließlich der Mehrkosten für das Zeitkonto sowie Feiertags- und Nachtzuschläge. Künftig kann es also keine Ausflüchte mehr zu Sonn-, Feiertags- und Nacht­zuschlägen geben.

Dabei ist zu beachten, dass diese steuer- und sozialabgabenfrei sind, also brutto wie netto ausgezahlt werden. Daher sollte man sich bei Vertragsverhandlungen auch nicht statt dieser Zuschläge auf eine höhere Pauschalgage einlassen, weil die Hälfte der dadurch höheren Gage von Steuer- und Sozialversicherung „aufgefressen“ wird.

 

Noch interessanter ist, dass die Sender die Bezahlung von Zuschlägen für immerhin zwei Überstunden pro Tag für das Produktionsteam einkalkulieren, folglich zehn Stunden Mehrarbeit in der Woche. Für die Vertragsverhandlungen sollten daher die in der Gagentabelle der Künstlerkanzlei in der zweiten Spalte bereits auf die 60 Stunden samt Zuschläge umgerechneten Gagen herangezogen werden.

 

Weitere Möglichkeiten gibt es für die Berufsgruppen der Abteilungsleiter. So heißt es in dem Eckwertpapier: „Angesichts der Tatsache, dass die sogenannten ,Heads of Department‘ (Stabgagen wie zum Beispiel Kamera, Schnitt, Szenenbildner) in aller Regel übertariflich vergütet werden, erklärt sich die ARD dem Prinzip der realistischen Kalkulation folgend bereit, diese zukünftig mit den effektiven Gagen zu kalkulieren.“ Somit dürfte für die Abteilungsleiter künftig die dritte beziehungsweise vierte Spalte der Künstlerkanzlei-Gagentabelle relevant sein.

 

Manche Berufsgruppe wurde nun überhaupt erst von den Sendern offiziell anerkannt, darunter: Continuity, Materialassistenz, Szenenbildassistent, Kostümbildassistent und Locationscout. Die oft verwendete Argumentation, diese Kollegen müssten aus dem jeweiligen Etat bezahlt werden, dürfte damit der Vergangenheit angehören.

 

Erfreulicherweise stellten die Sender auch die Erstattung der Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk klar. Damit dürfte es kaum mehr Zweifel an der Bezahlung dieser so wichtigen ergänzenden Altersvorsorge geben. Noch nicht endgültig geklärt ist, wie die Erstattung der Beiträge bei den geförderten Fernsehproduktionen beziehungsweise bei Produktionen mit einem Senderanteil geringer als 65 Prozent erfolgt.

Für die Mitglieder der Pensionskasse gilt der satzungsgemäße Anspruch gegenüber der Produktionsfirma für alle Projekte, die „für“ die öffentlich-rechtlichen Anstalten gemacht werde. Bis die Erstattung durch die Sender verbindlich geregelt wird, ist aber höchste Vorsicht vor geförderten TV-Produktionen angesagt. Also diese entweder meiden oder sich die Beitragszahlung zur Pensionskasse im Vertrag oder Deal-Memo bestätigen lassen.

 

Die Produzenten erzielten auch sonst noch Verbesserungen ab 2017 bei den Positionen Herstellungsleiter (Gage ein Drittel über Produktionsleiter), Producer (in der Regel ein Prozent der Netto-Fertigungskosten), Head-Autor (bei Serien ab sechs Folgen) und Anerkennung der Positionen Assistenz der Filmgeschäftsführung und Motiv-Aufnahmeleiter.

 

Zudem wurde sogar die Höhe der Erstattung für Rechtsberatung genau geregelt. Allerdings gilt dies nur für Produzenten, leider nicht für die Rechtsberatung der Filmschaffenden.

 

Aus Produzentensicht ist nicht zuletzt die Beteiligung an Rechten der Auftragsproduktionen ein Erfolg sowie eine Erlös-Beteiligung an der Verwertung der Fernsehproduktionen durch DVD, Pay-TV, Video on Demand, Auslandsverkäufe in Höhe von 16 Prozent. Es bleibt abzuwarten, wieviel davon bei den eigentlichen Fernseh-Machern, den Kreativen, am Ende ankommt.

 

Sogar eine „Erfolgsprämierung“ der besten zehn Produktionen eines Jahres wird es geben. Anhand der gewonnenen („Grimme-“ und anderen) Preise sowie der Anzahl der TV-Ausstrahlungen erhalten die Produzenten der „Top-Ten“-Projekte jedes Jahr einen „Bonus“ von 60.000 Euro in Gestalt eines Entwicklungsvertrages für ein (damit quasi garantiertes) weiteres Projekt. Ob der Erfolgsautor oder -regisseur davon auch etwas hat, wird man ebenfalls beobachten müssen.

Die gesamte Vereinbarung zwischen ARD und Produzentenallianz findet sich hier.