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Im Prinzip hat Anika Decker ja recht, urteilte das Gericht. Der Drehbuchautorin bringt das aber wenig. Denn wenn’s ums Geld geht, hat auch das Urheberrecht ein Verfallsdatum. | Foto © MDR

Der Kampf um ihr Urheberrecht ist vorbei. Acht Jahre lang hatte die Drehbuchautorin Anika Decker um ihren Anteil an den Kino-Bestsellern „Kein­ohr­hasen“ und „Zwei­ohr­küken“ gekämpft. Am Montag hat sie’s aufgegeben. 

Gleich mit zwei Bestsellern hatte die Drehbuchautorin Anika Decker ihre Karriere gestartet. „Kein­ohr­hasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino, „Zweiohrküken“ war 2009 die meistverkaufte DVD im Land. Allein in den Kinos spielten die beiden Filme 113 Millionen Euro ein – Decker war dafür mit 207.000 Euro vergütet worden. Am späteren Erfolg wurde sie nicht beteiligt. 

Zum Glück gibt’s den sogenannten „Fairnessparagraf“ 32a im Urheberrechtsgesetz. Der schreibt eine „angemessene Beteiligung“ vor, wenn die Vergütung „unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen“ war. Decker klagte gegen die Produktions­firma Barefoot Films und Warner Bros. Das Landgericht Berlin gab Decker schon vor zwei Jahren prinzipiell recht und stellte dabei auch fest: Decker ist Haupt-Autorin der Drehbücher. Eine „Signalwirkung“ vermutete damals nicht nur Jonas Wintermantel beim RBB. 

Mehr aber auch nicht. Denn bei der angemessenen Beteiligung fiel das Urteil nicht im Sinne der Klägerin – das Gericht sprach ihr lediglich 183.000 Euro zu. „Der Großteil ihrer Ansprüche ist laut Urteil verjährt. Auch die Prozesskosten für das insgesamt fünfjährige Verfahren wird sie selbst tragen müssen. […] ,Sie hätte viel früher Klage erheben müssen’, sagte der Vorsitzende Richter“.  

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