FFG 2022 – Stellungnahmen 2: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband

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Kino für alle! Zwar müssen geförderte Filme auch in einer Fassung mit Audiodeskription zur Verfügung stehen, doch nicht alle Systeme funktionieren überall. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband fordert darum eine kinounabhängige Lösung via App. | Foto © Sabine Felber

Kino für alle! Zwar müssen geförderte Filme auch in einer Fassung mit Audiodeskription zur Verfügung stehen, doch nicht alle Systeme funktionieren überall. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband fordert darum eine kinounabhängige Lösung via App. | Foto © Sabine Felber

Paragraf 47 schreibt es vor: Filme, die für Produktion oder Digitalisierung gefördert werden, müssen bei der Kinopremiere auch in einer barrierefreien Fassung vorliegen. Bei Verleih- und Kinoförderung wird das FFG noch strenger: Die barrierefreien Fassungen müssen „in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden.“ Als hätten es die Verfasser schon geahnt, wo es bei der Umsetzung ihres Gesetzes knirschen wird.
Der Paragraf habe Wirkung gezeigt, meint der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV): Es gebe mehr Filme mit Audiodeskription, und darunter nicht nur Förderprojekte. Bloß: Sie sind nicht ohne weiteres zu hören.
52 Filme habe die FFA im vorigen Jahr gefördert (die Zahl haben wir nicht überprüft, sie kommt aber auf den ersten Blick hin und soll eh nur die die Größenverhältnisse illustrieren). 30 davon machten ihre barrierefreie Fassung über ein kinounabhängiges Wiedergabesystem zugänglich, die App „Greta“. Die anderen 22 geförderten Filme hatten zwar über eine Audiodeskription, die sei jedoch nutzlos, meint der DBSV. Nach seinen Recherchen gebe es in ganz Deutschland lediglich etwa 20 Kinos, die über eine kinoabhängige Wiedergabemöglichkeit der Audiodeskription verfügen, und diese Kinos zeigten „nur einen Bruchteil der FFA-geförderten Filme“. „Ein Großteil“ dieser Betreiber nutze das „Cinema-Connect-System“ nicht für barrierefreie, sondern für fremdsprachige Fassungen.

Die kinounabhängige Lösung scheint dem Verband daher die praktischere und soll entsprechend in Paragraf 47 aufgenommen werden. ­Zugleich soll (wie bei allen folgenden Verwertungsstufen) die barrierefreie Fassung nicht nur auf einer Version, sondern allen Endkopien vorliegen.
Zudem soll definiert werden, was überhaupt ein barrierefreies kinounabhängiges Übertragungssystem im Sinne des FFG ist (für Begriffsbestimmungen hat das Gesetz den langen Paragraf 40 reserviert).

Das alles ermögliche nicht nur Sehbehinderten „eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten“, sondern ist nach Meinung des Verbands auch Arbeit an der Zukunft:?Die Lebenserwartung steigt, die Kinobesucher werden immer älter: „Wenn also die deutsche Filmindustrie ihre Angebote auch in der Zukunft einem möglichst großen Publikum anbieten möchte, dann führt gar kein Weg daran vorbei, Barrierefreiheit strukturell mitzudenken und flächendeckend umzusetzen.“

Fortsetzung folgt.

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