Selbständige „Schmarotzer“ anwesend?

Blättert man aktuell durch Zeitungen wie die Süddeutsche, die Welt oder die WAZ, hat man das Gefühl, als hätte man es nur noch mit betrügerischen Selbständigen zu tun, die das Finanzamt und die Arbeitsagentur belügen und ihr Einkommen frei gestalten. Und das nur, um in den „Genuss“ von Hartz-IV-Leistungen zu gelangen. So berichtet die Süddeutsche unter dem Titel „Arm gerechnet“ über schwindelnde Selbständige, die mit falschen Angaben Sozialleistungen einstreichen wollen, andere Zeitungen hängen sich ran. Ein schönes Sommerlochthema halt! Übersehen tun sie aber dabei die wirklich Bedürftigen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind. Und schaut man sich das bei der Künstlersozialkasse gemeldete Durchschnittseinkommen im Bereich „darstellende Kunst“ an, ist zumindest zu vermuten, dass auch Filmschaffende dazugehören. So liegt das gemeldete Durchschnittseinkommen bei den unter 30-Jährigen bei 680 Euro im Monat.

Geht es nach den Aussagen von Christa Cummerwie aus dem Jobcenter Treptow-Köpenick machen Selbständige anscheinend, was sie wollen. So bedauert die Arbeitsvermittlerin im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, dass „die Selbständigen besonders viel Zeit kosten und sich deren Angaben über Einkommen und Betriebsausgaben nur schwer überprüfen lassen“. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur, ergänzt: „Die Beurteilung darüber, ob ein Selbständiger tatsächlich hilfsbedürftig ist, obwohl er zum Beispiel Angestellte hat, ob seine Betriebsausgaben vermeidbar oder angemessen sind oder das Kassenbuch stimmt, ist eher etwas für steuerfachliche Feinschmecker als für Sachbearbeiter im Jobcenter.“ Da hat Herr Alt absolut recht, wie wir finden. Allerdings vertraut die Arbeitsagentur ja auch nicht den Gewinnzahlen von Finanzämtern oder aber Steuerberatern, sondern beurteilt von sich aus, ob die Betriebsausgaben „vermeidbar und unangemessen“ waren. Diese tolle Aufgabe bekamen sie vom Gesetzgeber übertragen. Haben sie jetzt davon! Allerdings hat Herr Alt hier auch direkt einen Ausweg parat und hält es für nötig, darüber nachzudenken, ob sich die Bezugsdauer von Grundsicherungsleistungen für Selbständige begrenzen lassen. Das schafft erstmal Freiraum im Amt und korrespondiert auch mit den aktuellen Überlegungen der Bundesregierung.

Denn diese sieht in ihrem Ende Mai beschlossenen Gesetzesentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor, mittelfristig nur noch rund ein Viertel der heutigen Mittel bei der Existenzgründungsförderung zur Verfügung zu stellen. Und da das Gesetz nach Ansicht des Ministeriums nicht zustimmungspflichtig ist, soll dieses auch bereits Anfang November in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt drohen somit gravierende Kürzungen beim Gründungszuschuss und Einschränkungen bei den Antragsvoraussetzungen. Denn nach Ansicht der Ministerin, Ursula von der Leyen, ist „nicht jeder Erwerbslose für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden.“ Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschance am Arbeitsmarkt“ versucht die Regierung nach eigenen Aussagen somit „Mitnahmeeffekte“ von nicht geeigneten Existenzgründern zu verhindern.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, bei der Arbeitsmarktförderung über 2 Milliarden Euro jährlich einzusparen. Während die Kürzungen in anderen Bereichen erst gegen April 2012 beabsichtigt sind, soll es bereits im November diesen Jahres zur Kürzung des Gründungszuschusses kommen. Hierzu bekommen die Fallmanager nach Aussagen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen „den Entscheidungsspielraum, den sie brauchen, um Menschen schneller und passgenauer zu helfen.“ In der Praxis bedeutet dies, dass der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss entfällt und in Zukunft die Anträge genauer seitens der Agentur für Arbeit sowie der Industrie- und Handelskammern begutachtet werden. Die Anfordernisse an die Qualität der Businesspläne und das Gründungsvorhaben steigen insoweit. Weiterhin ist beabsichtigt, den Bezug des Gründungszuschusses von bislang neun auf sechs Monate zu verkürzen. Dagegen soll die so genannte zweite Förderphase (pauschal EUR 300,00) von sechs auf neun Monate verlängert werden. Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, soll die erforderliche Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld von 90 auf 150 Tage erhöht werden.

Auch gibt es derweil wieder Forderungen, nach denen Selbständige verpflichtet werden sollen, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Wolfgang Franz, Chef der Wirtschaftsweisen, schloss sich damit der Meinung des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung an, der schon seit längerer Zeit fordert, dass Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, um sie vor Altersarmut zu bewahren. Selbständige Filmschaffende sind in der Regel ja schon aufgrund der Pflichtmitgliedschaft in der Künstlersozialkasse entsprechend „abgesichert“. Obwohl zu bezweifeln ist, dass aus den gemeldeten Durchschnittseinkommen eine Rente resultieren wird, die über der Grundsicherung liegt.

8 Kommentare
  1. Armin Kraft sagte:

    Wenn ÖR Sender freie Kollegen, auch wenn sie nur einen Tag im Monat arbeiten, dann für das ganze Monat bei den SV Trägern angemeldet werden und sich so nicht arbeitslos melden können, sofern sie überhaupt in den ersten 10 Jahren eine Anwartschaft erarbeiten, dann noch wie beim BR nur noch 70 Tage arbeiten dürfen um so keinen Urlaubsanspruch zu erarbeiten, wenn die ÖR Sender die Freien schlimmer behandeln als Hermes das tut, dann stimmt was gewaltig nicht mehr.

    Und wenn es dann auch noch eine Gewerkschaft wie VERDI gibt die es nicht schafft Kollegen so zu vertreten wie man es von einer Gewerkschaft erwarten kann, dann ist mal alleine.

    Es sind viele Kollegen alleine, im Stich gelassen von jenen die andauernd Solidarität und Treue einfordern und eigentlich nichts anderes tun als diese Menschen zu nötigen.

    Was die Auswirkungen betrifft sehen wir die Ergebnisse jeden Tag im Fernsehen. Es wird schlechter…

  2. Thomas Petruo sagte:

    Ja, der Schauspieler macht das ja alles aus dem Handgelenk! Er stellt sich hin und gibt vor, ein anderer zu sein. DAS kann doch jeder, nicht?! Wer das glaubt, hat von der Schauspielerei nicht viel verstanden. Aber das ist gut so, denn der Schauspieler erarbeitet eine Illusion und wer wird schon überzeugt, wenn er/sie weiß, WIE das zustande kommt! Was hier fehlt, ist der gesunde Respekt für eine Leistung, die als solche nur schwer zu erkennen ist; aber, liebe Leute, sie ist dennoch da! Es kostet oft das letzte Herzblut, sich in eine Rolle hineinzuversetzen und damit auch ungeheuer viel Anstrengung, Hingabe, Träumerei und Selbstüberwindung … und damit Arbeit! Verdammt viel Arbeit, die allgemein gern unterschätzt wird. Es WILL keiner einschätzen und MUSS es auch nicht; aber dennoch darf ein Schauspieler erwarten, dass „man“ weiß, es steckt eine Menge Arbeit in dem Beruf. Nicht umsonst haben Schauspieler nach dem 2. Weltkrieg die gleichen Lebensmittelzuteilungen bekommen wie Stahlarbeiter und das mit gutem Grund! Es kostet Nerven und reibt manchmal die seele auf, so zu arbeiten, dass schließlich eine ÜBERZEUGENDE Leistung entsteht. DAS müsst Ihr alle mal begreifen, auch wenn Ihr es nicht verstehen müsst! Und dass ein Schauspieler sich oft nicht ausreichend um vertragliche Belange und gesunde Arbeitsbedingungen kümmert, liegt nur daran, dass er sich seine Leidenschaft nicht zerstören lassen will durch scheinbar „weltliche“ Belange. Und das, liebe Leute, das darf man eher voraussetzen, als die „Dummheit“ des Acteurs, nicht zu wissen, worum es auch geht! – Wenn ich als Schaupieler vornehmlich die Rolle im Kopf habe, dann nur, weil ich die Rolle „sein“ will. Es ist Eure Aufgabe, dies zu erkennen und wertzuschätzen und die materielle oder haptische Seite zur Verfügung zu stellen, Ihr, die Ihr alle gern im Kino weint oder lacht und mit der Figur mitleidet oder mitfiebert. Auch das kostet Euch etwas, wenn es Euch auch guttut. Aber könnt Ihr dann auch sagen, was da mit Euch passiert ist? Eher selten und auch DAS ist gut so! Denn die Seele fragt nicht nach einem Grund! Darum macht Euch nur keine Gedanken darum, WAS ein Schauspieler braucht, erkennt nur an, DASS er es braucht. Das, was jedem zusteht, die Anerkennung von Voraussetzungen, die für eine Leistung gebraucht werden und die Ihr nicht einschätzen könnt. Darum gebt zumindest das, was Ihr versteht, verstehen sollt, den Respekt und die selbe materielle Vergütung, sowie die Basis, auf der solche Arbeit nur möglich ist! Wenn Ihr ins Kino oder Theater geht oder selbst zu den Machern gehört, fragt Euch einfach, was Ihr dafür geben könnt und gebt es, er wird das sein, was ein Schauspieler braucht! Und gebt es ebenso gern, wie Ihr sein Spiel annehmt und Euch verzaubern lasst, das ist nur fair!

  3. Frank Fischer sagte:

    Hallo Alexander, danke für Deinen Hinweis!
    Wir sind natürlich immer bemüht, den Blog auch gestalterisch weiter zu verbessern. Wenn Du so nett wärst, „komisch“ etwas genauer zu beschreiben und an redaktion@out-takes.de zu senden, wären wir Dir sehr dankbar.
    Grundsätzlich sollte die Website auf dem iPhone genauso dargestellt werden wie auf einem PC oder Mac.

    Viele Grüße,
    Frank (Webmaster)

  4. Frank sagte:

    Na, immerhin sind wir darstellenden Künstler mit den 680 € im Monat, die wir ja dann anscheinend im Durchschnitt verdienen, knapp über der Existenzminimumsgrenze des Jahres 2011, die da irgendwo bei 660 € liegt.

  5. evarella sagte:

    Nachtrag: Ich will auch nicht Hartz VI BERECHTIGT sein, ich will nicht BEDÜRFTIG sein. Ich möchte mir das Leben sozial abgesichert einfach leisten können, GERECHT BERECHNET!

  6. evarella sagte:

    Die Forderung nach Einzahlung in die sozialen Versicherungssysteme ist berechtigt. ABER: dann möchte man die Einzahlenden nach TATSÄCHLICHEM Einkommen bemessen und nicht, wie nach einer Schätzug aus den 80gern des vorigen Jahrhunderts, wo schon mal 1.800 als Mindestbemessungsgrenze für die Krankenversicherung herangezogen werden.
    Wenn dann auch noch die Bundesregierung beschließt, dass man aus den Systemen nicht mehr rausfällt- löblicher Ansatz- bei nicht mehr bezahlen können, aber die Schuldenspirale unendlich weiterwachst, weil man aus der KV eben nicht mehr raus fallen darf, und der Gang zu Hartz VI quasi aufgenötigt wird, ist das System grundsätzlich falsch.
    Reale Bemessung, reale Beiträge, dann funktioniert das auch!

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Noch nicht registriert? Als eingeloggter User wird Ihr Name automatisch übernommen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte lösen Sie diese Aufgabe, bevor Sie den Kommentar abschicken.
Dies dient dem Schutz vor Spam.

Was ist 4 mal 3?