Status und Sozialstaat

Wie steht die Kunst? Nicht nur für Kreative hat sich die Arbeitswelt in den letzten 20 Jahren radikal verändert und tut es weiter. Höchste Zeit, die Sozialsysteme der neuen Wirklichkeit anzupassen. | Illustration © cinearte

Die deutsche Sozialgesetzgebung gilt als vorbildlich. Ihr Ziel ist soziale Sicherheit für die Menschen, die diese nicht aus eigener Kraft erlangen können. Die klassische Sozialversicherung folgt dem Gedanken, Menschen sozial aufzufangen, die aus dauerhaften Arbeitsverhältnissen vorübergehend oder permanent ausscheiden und deshalb kein eigenes Arbeitseinkommen erzielen können. Die Logik dieser klassischen Sozialpolitik ist jedoch, dass ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis die Grundlage der Existenz bildet und deren Ausnahmen, sofern sie aus nicht selbst verantworteten Gründen entstehen (Krankheit etwa oder Alter), eben sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden müssen.

Nun hat sich in der Arbeitswelt seit Bismarck, aber auch seit den Zeiten der Gründung der Bundesrepublik, einiges geändert: Die Markt- und Produktionsbedingungen haben sich gewandelt, Berufsbilder, die eine lebenslange Tätigkeit in einem Unternehmen oder doch in der gleichen Branche ermöglichen, werden immer seltener. Zu schnell und allgegenwärtig ist der Wechsel der nachgefragten Produkte, deren Herstellung jeweils unterschiedliche Fähigkeiten erfordert. Aber auch die gesamtwirtschaftliche Nachfragestruktur verschiebt sich. Ein immer kleinerer Teil der Wertschöpfung findet im industriellen Bereich statt, zugleich werden immer mehr Kultur-, Kunst- und Unterhaltungsprodukte nachgefragt, Produkte der sogenannten Kreativwirtschaft“.

2002 veröffentlichte der us-amerikanische Politikwissenschaftler Richard Florida sein Buch „The Rise of the Creative Class. And How It’s Transforming Work, Leisure and Everyday Life („Der Aufstieg der kreativen Klasse. Und wie er Arbeit, Freizeit und Alltag verändert“). Die Dotcom-Blase war zwei Jahre zuvor mit lautem Knall zerplatzt, und mit ihr der Traum von einer „neuen Ökonomie“ mit flachen oder gar keinen Hierarchien, die von Ideen statt Maschinen angetrieben wird und in der sich Arbeit und Freizeit harmonisch ineinander verflechten. Der Traum vom Arbeitsparadies ist freilich zu alt und zu verlockend um völlig aufgegeben zu werden, und Florida hatte ihm die Fakten und Daten (die entsprechend heftig diskutiert wurden) gegeben. Seither wird die „Kreative Klasse“ als Fortschrittsmotor angesehen. Die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“, im Jahr 2007 ins Leben gerufen, will deshalb „die Kultur- und Kreativwirtschaft als eigenständiges Wirtschaftsfeld und als Wachstumsbranche […] etablieren und deren Wettbewerbsfähigkeit […] stärken.“

Allerdings tut sich zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine tiefe Kluft auf. Die österreichische Kulturwissenschaftlerin Elisabeth Mayerhofer beschreibt den kreativen Sektor so, wie wir ihn auch kennen: „Atypische Beschäftigungsverhältnisse herrschen vor, instabile Projektarbeit ist die Regel. Zweit- und Nebenbeschäftigungen außerhalb des Kernberufes müssen zum Überleben angenommen werden.“ Der Soziologe Christoph Behnke spricht von den „spezifischen, mit der Ressource Kreativität verbundenen Arbeitsbedingungen, die sich durch Mobilität, Flexibilität, Projektorientierung und Selbstprekarisierung auszeichnen.“

Kein neues Problem. Dominik Graf thematisiert es zur Zeit auch in seiner Schiller-Biografie „Die geliebten Schwestern“: Auch der spätere Dichter-Fürst und seine Freunde sind ständig auf die Unterstützung reicher Gönner angewiesen, oft Gönnerinnen, denen sie nicht nur mit schönen Versen danken – von Prostitution ist einmal gar unverblümt die Rede. Alle sind auf der Jagd nach einer Festanstellung, die ihnen den Freiraum bietet, daneben ihre Kunst auszuüben.

Ganz so schlimm ist es heute nicht mehr. Aber auch nicht völlig anders. Oberflächlich betrachtet, scheint es in der Natur der kreativen Arbeit zu liegen, dass die Produktion von Kulturgütern selten in festen Arbeitsverhältnissen stattfindet. Ein Mitarbeiter wird für einen Film eingestellt – wer weiß schon, ob wir ihn für den nächsten Film auch noch brauchen werden oder wollen? Oder ob wir den nächsten Film überhaupt finanzieren können?

Der Weg, den die Unternehmen (Filmproduzenten und Fernsehanstalten, aber im Prinzip alle Unternehmen der Kultur- und Kreativbranche) gehen, ist, die benötigten Mitarbeiter möglichst im Status der „Selbständigkeit“ zu beschäftigen. Diese werden im Prinzip für einen Auftrag eingesetzt und dürfen darüber eine Rechnung schreiben. Das spart die Sozialabgaben, die den Mitarbeiter gegen die Risiken von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter schützen sollen – und sie können jederzeit wieder freigesetzt werden. Leider wird dieser Staus besonders oft von jungen und unerfahrenen Kreativen akzeptiert, die nur das Geld auf der Hand sehen und nicht abschätzen können, welche Risiken, die sich aus Änderungen der Lebenssituationen ergeben, sie selbst in Zukunft tragen müssen.

Aber der Einsatz der Kräfte als „Selbständige“ entspricht oft nicht der Definition der Bundesanstalt für Arbeit: „Selbständig ist im Allgemeinen jemand, der unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießt, ein unternehmerisches Risiko trägt sowie unternehmerische Chancen wahrnehmen und hierfür Eigenwerbung betreiben kann.“ Um dieser Vermeidungsstrategie der Unternehmen etwas entgegenzusetzen, gibt es eine Kampagne gegen die „Scheinselbständigkeit“. Die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) prüft im Zweifelfall im Rahmen einer „Statusfeststellung“ inhaltlich bei jeder Tätigkeit eines einzelnen Mitarbeiters, ob diese wirklich der Definition des „Selbständigen“ entspricht.

Selbständige arbeiten in immer neuen Projekten in jeweils unterschiedlichen Vertragsverhältnissen. Die jeweils im Prinzip rechtliche Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status’ – Sozialversicherungspflichtig oder Selbständig – ist für alle Beteiligten sehr aufwendig, sowohl für die Beschäftigung suchenden Menschen als auch für die in der Kreativwirtschaft tätigen Unternehmen und auch für die DRV selbst. Aber jenseits dieses bürokratischen Aufwandes ist der menschliche Schaden noch viel höher einzuschätzen: Wenn jedes Vertragsverhältnis ein neues Verfahren hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status’ möglich macht, wird der soziale Stand des Menschen stets erneut in Frage gestellt. In dieser Unsicherheit ist kein Aufbau einer stabilen, selbständigen  Existenz möglich. Der Zweck der Sozialgesetzgebung wird konterkariert, die Lebensverhältnisse bleiben im Wortsinn prekär.

Gerade die Produktion von Kultur-und Unterhaltungsgütern findet oft unter unsicheren, immer zeitlich limitierten Arbeitsbedingungen statt. Die Beschäftigen müssen sich von einem Projekt zum anderen bewerben und ihre ökonomische Existenz ist immer zerbrechlich. Der Wandel hin zu befristeten, oft mobilen Aufgabenstellungen bringt eben besonders im kreativen Bereich eben solche Beschäftigungsverhältnisse mit sich, mit all den beschriebenen Folgen.

Also wächst die Zahl von Kollegen, die unser Sozialsystem in Frage stellen, weil sie durch die gegenwärtige Praxis in ihrem beruflichen Status stets neu verunsichert werden. Hier müsste die Gesetzgebung der Weiterentwicklung der Gesellschaft Rechnung tragen, und da kann es nur politische Lösungen geben. Denn in ihrem Internetformular erklärt die DRV zwar, „das Statusfeststellungsverfahren ist Zweifelsfällen vorbehalten.“ Doch dem widerspricht das Ergebnis einer Umfrage zur aktuellen Arbeitssituation der Filmschaffenden vom September 2013, auf die mehr als 1.500 Betroffene geantwortet hatten: Rund 40 Prozent der Rechnungssteller haben demnach Erfahrung mit dem Statusfeststellungsverfahren der DRV, das heißt, dass mindestens jeder Vierte in der Branche im Zweifel ist, was seinen sozialrechtlichen Status betrifft.

Daraus ergeben sich mehrere praktische Nachteile:

> Der Arbeitsaufwand, den Status feststellen zu lassen, ist immens (auch für die DRV). Manche Kollegen haben bis zu 50 verschiedene Aufträge im Jahr.

> Teilweise erhalten die Vertragspartner erst nur einen Bruchteil ihres Honorars. Auf den Rest müssen sie dann bis zu einem halben Jahr warten, bis ihr Status geklärt ist.

> Eine Einschätzung als Nichtselbständiger kann die berufliche Existenz gefährden. Wiederholt kommt es dazu, dass Auftraggeber zum Beispiel nur Kameraleute mit positivem Bescheid weiter buchen.

> Gegen Entscheidungen der DRV Bund bleibt nur der Klageweg, erneut verbunden mit einem enormen bürokratischen und zeitlichen Aufwand.

Laut Umfrage arbeiten mehr als 45 Prozent der Filmschaffenden in der Regel, weitere rund 15 Prozent fallweise auf Rechnung, das heißt, im Status der Selbständigkeit. In erster Linie sind dies Masken-, Szenen- und Kostümbildner, Kameraleute (aktuelle Berichterstattung), Standfotografen, O-Tonmeister mit eigenem Equipment, Sounddesigner, Autoren, Komponisten, Stuntchoreografen, Editoren (Schnittmeister). In einzelnen Sparten wie Aktuelle Berichterstattung und Dokumentation, Werbung und Musikvideo sind die Teams kleiner, und den Kollegen kommt noch mehr Eigenverantwortung (sprich: Selbständigkeit) zu. Hier setzen die Firmen fast ausschließlich auf Rechnungssteller. Betroffen aber sind auch alle Produktionsfirmen. Bei nachträglicher Änderung des Status’ müssen sie unter Umständen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen fünf Jahre nachentrichten – auch die Anteile der Rechnungssteller.

Dabei ist eine reine Einzelfalluntersuchung des jeweiligen Auftrags nicht nur zu aufwendig, sondern weder sachlich begründet noch zielführend. Denn wir haben es mit entwickelten, qualifizierten Berufsbildern zu tun, deren Tätigkeiten sich nun mal aus einer Vielzahl von Einzelaufträgen zusammensetzt. Die Statusfeststellung muss also stärker auf die Person als auf das einzelne Vertragsverhältnis abheben. Nur so kann Auftraggebern und Auftragnehmern eine berechenbare Existenzgrundlage gegeben werden.

Was wäre die Lösung? Eine Statusfeststellung sollte fragen: Wie ist das Berufsbild des Beschäftigten? Ist der Beschäftigte in der Lage, für seine soziale Absicherung langfristig selbst zu sorgen? Unter diesem Aspekt müssen die bisher gültigen Abgrenzungskriterien betrachtet werden. Aufgrund einzelner Kriterien in einzelnen Vertragsverhältnissen darf ein bewährter Berufsstatus nicht in Zweifel gezogen werden.

Es muss (auch im Sinne der Produzenten) Rechtssicherheit geschaffen werden, indem eine einmal erfolgte Statusfeststellung in demselben Berufsbild für künftige Aufträge und Auftraggeber ohne erneute Einzelfallprüfung gilt. Indizien für ein solches selbständiges, verantwortungsbewusstes Verhalten hinsichtlich sozialer Absicherung sind unter anderem

> das Vorliegen einer Berufsunfähigkeitsversicherung,

> das Bedienen einer Rentenversicherung oder

> die Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk und der KSK,

> die eigene Versicherung bei einer Berufsgenossenschaft.

Eine entsprechende Bescheinigung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sollte etwa für drei oder fünf Jahre gelten. Dadurch wird die DRV in Sachen Statusfeststellung entlastet. Kurzfristig sind die Kriterien der Statusfeststellung gesetzlich an die Akteure und Arbeitsabläufe anzupassen statt umgekehrt. Der soziale Status der vielgelobten Kreativen muss gesichert werden.

Das sind die Forderungen, die die Filmschaffenden-Verbände in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten gerichtet haben. Langfristig sind aber andere, grundlegende Anpassungen notwendig.

Der Sozialstaat ist gerade in Zeiten zu verteidigen, in denen traditionelle Arbeitsverhältnisse durch neue Kooperationsformen ersetzt werden. Die sozialen Widersprüche haben sich in den letzten 20 Jahren signifikant verstärkt – Menschen in unteren Einkommensgruppen und die in prekären Arbeitsverhältnissen haben keine Chancen, der Altersarmut zu entgehen. Die Entwicklungen in der „kreativen Klasse“ nehmen die Veränderung in anderen Bereichen der Wirtschaft nur vorweg.

Die bisherige Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung bedarf einer grundlegenden Revision. Hierzu hat die Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft (Verdi), „Personengruppe Selbständige“, im April zur sozialen Absicherung Forderungen aufgestellt, den „Solo-Selbstständigen“ eine ähnliche Absicherung zu gewähren, wie sie bisher abhängig Beschäftigten vorbehalten ist.

Die SPD strebt eine Ausweitung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung an, in der dann auch alle Selbständigen pflichtversichert sind. In einem Leitantrag unter dem Titel „Neuer Fortschritt: Für den Wert der Arbeit und ein besseres Leben“ auf dem Parteitag 2011 heißt es: „Die Ausweitung des Versichertenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung auf bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige ist ein Gebot der Solidarität, zugleich aber auch ein Schritt zu einer Rentenversicherung, in der langfristig alle Erwerbstätigen unter gleichen Bedingungen für das Alter und bei Erwerbsminderung versichert sind.“

Konzepte wie die „Bürgerversicherung“ oder das „Schweizer Drei-Säulen-System“ erscheinen jedoch als weitergehende, sinnvollere Alternativen. Danach müssen alle Einkommensarten, auch die der Selbständigen und der Beamten und selbstverständlich auch die Kapitaleinkommen, in die Sozialversicherung einbezogen werden.

Angesichts der Produktions-, Beschäftigungs- und Lebensverhältnisse der „Kreativen Klasse“ kann die Regelung, wie sie zur Zeit herrscht, nicht mehr lange gut gehen. Welcher halbwegs kluge Mensch, der für seine eigene Existenz und die seiner Familie verantwortlich ist, wird sich dieser Unsicherheit aussetzen? Da bleiben uns in der Filmwirtschaft bald nur noch die Dummen und die Abenteurer.

 

Reinhold Dienes, der Autor dieses Beitrags, ist Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung »Die Filmschaffenden«, der zwölf Berufsverbände der Branche angehören.

 

1 Kommentar
  1. Stefan Wehmeier sagte:

    Bedauerlicherweise wurde von der Masse alles vergessen oder gar nicht erst zur Kenntnis genommen, was die Lösung der sozialen Frage betrifft. Denn um ein Problem lösen zu können, muss zuerst das Problem erkannt werden; ist das Problem erkannt und handelt es sich um eines, das den Weltfrieden unmöglich macht, aber die einzige Lösung (Erlösung) liegt zum Zeitpunkt der Erkenntnis des Problems noch in weiter Ferne, muss das Problem nicht nur verschwiegen, sondern aktiv verborgen werden. Das – und nichts anderes – war (und ist noch) der eigentliche Zweck der Religion (Rückbindung auf künstliche Archetypen im kollektiv Unbewussten zur Anpassung eines Kulturvolkes an eine noch fehlerhafte Makroökonomie).

    Von „Geistlichen“ (Geisteskranken) abgesehen, sind – unabhängig von „Glaube“ (Cargo-Kult) oder „Unglaube“ (Ignoranz) – vom kollektiv Unbewussten gewählte „Spitzenpolitiker“ und an staatlichen Hochschulen (Verdummungsanstalten) indoktrinierte „Wirtschaftsexperten“ in besonderem Maße von der religiösen Verblendung betroffen: Sie wissen weniger als nichts. Denn wer sich nur mit Unsinn beschäftigt, muss sich zuerst aus einem umso tieferen Ozean von Vorurteilen befreien, um mit dem selbständigen Denken überhaupt anfangen zu können:

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2014/08/positive-vierer-besprechung.html

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