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Die ARD kann es mit der Streaming-Konkurrenz aufnehmen, glaubt die neue Programmdirektorin Christine Strobl. Da müsse sich aber grundsätzlich etwas am Umgang mit den Kreativen ändern, meinen die Drehbuchautor*innen in einem Offenen Brief: „In Deutschland hinkt man den international gängigen Standards hinterher.“ | Foto © ARD/Laurence Chaperon

Die neue Programmdirektorin hat große Pläne für die ARD. Das wird aber nur klappen, wenn die Senderfamilie ihren Umgang mit den Kreativen ändere, meinen die Drehbuchautor*innen.

Mehr Qualitätsfernsehen fordern Kontrakt 18 und der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) in einem gemeinsamen Offenen Brief an die neue ARD-Programmdirektorin Christine Strobl. Die vormalige Chefin der ARD-Spielfilmtochter Degeto hatte im April der Deutschen Presse-Agentur ihre Pläne skizziert (cinearte 510). Darunter mehr „international konkurrenzfähige Serien-Projekte“ wie „Babylon Berlin“. Strobl: „Ich glaube, dass wir regelmäßig diese Art von Programmen brauchen. […] Ich glaube, wir brauchen ein bis zwei Formate dieser Größenordnung pro Jahr.“ Und auch vor der Streaming-Konkurrenz zeigt sie vor dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ keine Angst:  „Es muss unser Anspruch sein, unsere Geschichten zu erzählen, die unverwechselbar in Deutschland und Europa stattfinden. Das kann Netflix zum Beispiel nicht.“

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„Keinohrhasen“ war ein Bestseller im Kino. Für solche Überraschungserfolge sieht das Urheberrecht eine angemessene Beteiligung vor. Doch Verleih und Produktionsfirma sehen das anders. | Foto © Warner Bros.

Die Pandemie legt vieles offen, was schon lange schieflief. Und manches braucht nicht mal die Pandemie: Der Rechtstreit der Drehbuchautorin Anika Decker um angemessene Vergütung geht in die nächste Runde; ihre Kolleg*innen erklären ihre Solidarität: „Es bleibt ein Skandal, dass Transparenz zwischen Vertragspartnern im Filmbereich weiterhin kostspielig und mit hohem persönlichem Aufwand und Risiko vor Gericht erstritten werden muss.“ 

Im Rechtsstreit um angemessene Vergütung geht es für Anika Decker in die nächste Runde. Die Drehbuchautorin hatte gegen Barefoot Films und Warner Bros. geklagt, um auch finanziell am Erfolg der Komödien „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ beteiligt zu werden. Das Landgericht Berlin hatte ihr Recht gegeben: Produktionsfirma und Verleih müssen ihr die Einnahmen offen legen. Jetzt haben Produktionsfirma und Verleih gegen das Urteil Berufung eingelegt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“  „das jedenfalls hat ein Pressesprecher beim Kammergericht Berlin gegenüber Anika Deckers Anwalt Nikolaus Reber bestätigt, nachdem die ,Bild’-Zeitung darüber berichtet hatte. Die Berufungsbegründungen liegen bislang noch nicht vor.“
Am Donnerstag hatten der Verband Deutscher Drehbuchautoren, die Autor*inneninitiative „Kontrakt 18“ und Mitglieder der Sektion Drehbuch der Deutschen Filmakademie ein Solidaritätsschreiben veröffentlicht: Decker sei nicht die erste Drehbuchautorin, die vor Gericht ihre Rechte auf angemessene Beteiligung erstreiten müsse, wie sie das Urheberrechtsgesetz vorsehe. „Aber eines macht den Fall Anika Decker so besonders: bislang haben sich nur Kolleginnen und Kollegen solche Klagen zugetraut, die am Ende ihrer Karriere standen – oder mit dem Rücken zur Wand. Zu einem Zeitpunkt also, an dem sie keine Angst vor Schwarzen Listen mehr zu haben brauchten. Autorinnen und Autoren, die sich dessen bewusst waren, fortan in der Branche als schwierig zu gelten, nur weil sie auf ihr gutes Recht bestanden. […] Unabhängig von der Rechtslage in diesem konkreten Fall: Es bleibt ein Skandal, dass Transparenz zwischen Vertragspartnern im Filmbereich weiterhin kostspielig und mit hohem persönlichem Aufwand und Risiko vor Gericht erstritten werden muss.“

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