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Vorwort aus aktuellem Anlass:
Bei der vorliegenden cn-klappe handelt es sich um einen Mitschnitt des Panels „Braucht die Kultur Klimaziele? Ein Gespräch zur Großwetterlage im Urhebervertragsrecht“, welches im Rahmen der Berlinale am 14. Februar 2016 stattfand. Ausrichter der Veranstaltung waren der Bundesverband Schauspiel (BFFS) in Kooperation mit der Initiative Urheberrecht und der Akademie der Künste.

Zu dieser Zeit lag ein Entwurf zur Novelle des Urhebervertragsrechts vor, der von der Mehrheit der Interessenvertretungen der Künstler und Filmschaffenden begrüßt wurde. Gegen die Interessen der übermächtigen Sender und Verwerter wollte Bundesjustizminister Heiko Maas eine deutliche Stärkung der Urheber durchsetzen. Dies betraf u.a. die Beteiligung an der Auswertung durch eine Einschränkung von Buyout-Verträgen, die Option eines Verbandsklagerechts im Streitfall und eine weitgehende Auskunftspflicht über die erzielten Erlöse von Filmen und anderen Kunstwerken.

Als am 10. März nun der Regierungsentwurf bekannt wurde, schien nicht mehr viel von den guten Vorsätzen des Justizministers vom Kabinett übernommen worden zu sein. So ist die Auskunftspflicht deutlich eingeschränkt, Werknutzer können sich dem Verbandsklagerecht durch Austritt aus Verwerterverbänden entziehen, und der ursprünglich ausdrücklich vorgesehene Anspruch auf die Vergütung jeder einzelnen Nutzung würde wesentlich unkonkreter formuliert. Total-Buyout-Verträge bleiben auch künftig möglich. Weiterlesen