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Um GVR auszuhandeln, braucht es Repräsentativität, entschied das Gericht. Für die Berufsverbände ist das eine „gerichtliche Klarstellung von weitreichender Bedeutung“. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Szenenfoto aus „Hokuspokus oder: Wie lasse ich meinen Mann verschwinden …?“, 1966).  | Foto © Kinowelt

Mit Sendern und Streamern handelt Verdi Gemeinsame Vergütungsregeln aus. Das steht der Gewerkschaft nicht zu, protestieren mehrere Berufsverbände. Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch zog sogar vor Gericht. Und bekam recht. 

Für Film und Fernsehen handelt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) nicht nur regelmäßig den Tarifvertrag aus, sondern schließt auch Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit Sendern und Streamern. Wiederholt hat sie damit den Unmut der Berufsverbände auf sich gezogen. Vor allem der Regieverband (BVR) hatte das „unkollegiale Verhalten“ kritisiert. 

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) zog sogar vor Gericht. Denn Verdi hatte gemeinsam mit dem BFFS (Schauspiel) und dem BVFT (Ton) eine „Netflix-GVR-Synchron“ abgeschlossen, die auch die Gewerke Synchronbuch und Synchronregie betrifft. Dazu sei Verdi nicht berechtigt. meinte der BSD. Das Landgericht Berlin II gab ihm vorige Woche Recht: Verdi fehle es an der erforderlichen Repräsentativität. Die Gewerkschaft müsse es „unterlassen, GVR […] für Synchronbuchautor*innen und Synchronregisseur*innen aufzustellen und/oder an deren Aufstellung mitzuwirken.“ 

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Die Filmbranche ist klein. Wer petzt oder meckert, setzt leicht seine Existenz aufs Spiel. Szenenfoto aus „Manta, Manta – Zwoter Teil“.  | Foto ©  Constantin/Bernd Spauke

Ganz so schlimm ist die Filmbranche doch nicht, sagt der Geschäftsführer des Regieverbands. Aber auch: Man muss in dieser Szene mit Kritik sehr vorsichtig sein. Warum eigentlich?

Die Verhältnisse in der deutschen Filmbranche sind weiter im Gespräch. In der „Frankfurter Rundschau“ fragt Johanna Krause den Regisseur Jobst Oetzmann, der auch Geschäftsführer des Regieverbands (BVR) ist. „Natürlich weiß man, dass es solche Einzelfälle gibt, aber in dieser Ausprägung sind sie in der Filmbranche ausgesprochen selten. Ich bin seit über 30 Jahren im Filmgeschäft, und ich kann nur sagen: Die wilden Zeiten der Filmindustrie sind vorbei. Seit langer Zeit ist man deutlich sensibler, was den Umgang miteinander am Set angeht“, sagt Oetzmann. „Zunächst ist erst einmal die Produktion dafür verantwortlich, wie es am Set läuft. Das gilt erst recht für derart ernst zu nehmende Vorwürfe, dass es am Set Alkoholprobleme oder sogar Handgreiflichkeiten gibt. […] Was die Unterschreitung von gesetzlichen Ruhezeiten angeht, die es ja auch am Set gegeben haben soll, oder fehlerhafte Sicherheitsmaßnahmen, ist dies – nur um das klarzustellen – sicherlich ebenfalls nicht der Regie anzulasten. Das sind klassische Verantwortungsbereiche des Arbeitgebers.“ 

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