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Wenigstens zwei Dinge werden im nächsten Jahr besser: Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Die Künstlersozialkasse wird die Zuverdienstgrenze aus nicht-künstlerischer Tätigkeit erhöhen. | Foto © KSK

Der Bundestag hat zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen.

Der Bundestag hat am vorigen Donnerstag zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen, meldet „Backstage Pro“. Ab nächstem Jahr sollen überwiegend kurzfristig Beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. „In der Praxis war dies zwar zuvor schon der Fall, allerdings nur deshalb, weil eine befristet eingeführte Sonderregelung von 2009 mehrfach verlängert wurde. Die aktuelle Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen. Ab dem 1. Januar 2023 können damit beispielsweise Schauspieler/innen und andere, für die Dauer eines Projektes begrenzt angestellte Kreative nun dauerhaft Arbeitslosengeld beziehen, ohne dazu gezwungen zu sein, den Beruf in der Kulturbranche aufzugeben.“

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Walter Schumacher, Iris Gebing

Motiv: Walter Schumacher, Iris Gebing, Credit: casting-network



Für freie Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existiert ein besonderes Modell der Altersabsicherung, das vielen potenziellen Nutznießern nicht bekannt ist. Ein Interview mit Iris Gebing und Walter Schumacher soll Abhilfe schaffen.

Im Gespräch mit Tina Thiele erläuterten die beiden Vertreter der Pensionskasse Rundfunk die Vorzüge der von ihnen angebotenen Altersvorsorge. Unter anderem winken den Mitgliedern dieses speziellen Anlagesystems beträchtliche Zuschüsse durch den Arbeitgeber!

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