Gleichberechtigung in der Debatte

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Eine halbe Stunde debattierte der Bundestag heute über Chancengleichheit in der Kultur. Angenommen wurde der Antrag der Regierungsfraktionen. Die Linke würde weiter gehen. | Screenshot

Auch in der Kultur verdienen Frauen schlechter als Männer. Die Unterschiede seien sogar „erschreckend groß“, sagt der Deutsche Kulturrat. Heute debattierte der Bundestag über Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien.

Anträge zur Geschlechtergerechtigkeit in der Kulturarbeit hat der Bundestag heute erstmals beraten. Angenommen wurde der Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien verwirklichen“. „Die Einkommensunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten bezeichnet der Deutsche Kulturrat als ,erschreckend groß’. Besonders gravierend sei, dass vielfach bereits die unter 30-Jährigen in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstlerinnen ein geringeres Einkommen erzielen als die männlichen Künstler“, heißt es in dem Antrag. „Der Gender-Pay-Gap ist eine wesentliche Ursache für Altersarmut von Frauen. Eine Ursache für den Gender-Pay- Gap ist der ,Gender-Show-Gap‘. Werke von Frauen werden weniger gezeigt, aufgeführt, präsentiert oder besprochen. Daraus folgt eine geringere Marktpräsenz.“

Auf mehreren Ebenen soll dem entgegengewirkt werden: Unter anderem werden ein kontinuierliches Gender-Monitoring und eine Expertinnen-Datenbank angeregt. Bund und Länder sollen „darauf hinwirken“, dass Geschlechtergerechtigkeit als personalpolitisches Ziel von öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benannt wird. Auch die Vertrauensstelle „Themis“ gegen sexuelle Belästigung und Gewalt soll weiter unterstützt und auf weitere Kulturzweige erweitert werden.

Gegen den Antrag stimmte allein die AfD. Die drei anderen Oppositionsparteien enthielten sich. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten jeweils eigene Anträge eingebracht. Beide Anträge überwies der Bundestag im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien. 

Bündnis 90/Die Grünen fordern „Eine Quote für die Kunst – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“. Soll heißen: „bei öffentlich finanzierten oder bezuschussten Institutionen oder Projektträgern eine geschlechterparitätische Vergabe von Führungspositionen, Intendanzen, Stipendien und Werksaufträgen.“ Jurys für Preise, Förderungen oder Stipendien sollen im selben Sinne besetzt werden. Für Fördermittel soll eine 50:50-Quote gelten, ebenso in den Führungsebene der öffentlich-rechtlichen Sender. Auch die Grünen fordern, zur „Schaffung einer Datenlage ein branchenübergreifendes, regelmäßiges Monitoring einzuführen.“ Das solle zum einen die strukturelle Benachteiligung von Frauen sichtbar machen, zum anderen die Chancengleichheit gewährleisten.

Die Linke hatte unter dem Titel „Kulturarbeit fair, divers und geschlechtergerecht gestalten“ grundsätzlicher angesetzt und die Politik in die Pflicht genommen (was in der Zusammenfassung des Bundestags übergangen wird): „Für die faire Entlohnung und soziale Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden stellt die Bundeskulturförderung […] eine relevante Stellschraube dar. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat sich zur Notwendigkeit der ,Verbesserung der sozialen Situation von Künstlerinnen‘ bekannt. Jedoch unterhält die BKM laut einem Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes kein einziges Programm, das sich explizit um eine Verbesserung der sozialen Lage von Kulturschaffenden bemüht.“ Die Linke fordert, die Vergabe von Bundesfördermitteln an Bedingungen zu knüpfen – darunter die „Orientierung“ an Tarifvereinbarungen und eine gleiche Bezahlung aller Geschlechter. Zudem sollten branchenspezifische Honoraruntergrenzen in Kunst und Kultur eingeführt werden. Auch sollen die Sozialversicherungssysteme so reformiert werden, dass die Kulturschaffenden nicht mehr durch die Raster fallen. Außerdem fordert die Linkspartei einen Gesetz zu einem Verbandsklagerecht, „das die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen und Rechten verbessert, die Anonymität der Einzelnen wahrt und damit die Selbstorganisation von Selbstständigen und Interessenverbänden im Bereich Kunst und Kultur stärkt, und die Option eines Klagerechts von Gewerkschaften einführt.“

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