Die Künstlerhilfe in Bayern – eine Farce?

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„Bayern ist ein Kulturstaat und wir wollen die Künstler nicht alleine lassen“, sagt Ministerpräsident Markus Söder (Mitte) mit Sicherheitsabstand. Ein erster Praxisbericht alleine gelassener Künstler. | Foto © BR

In Bayern wird Künstlern geholfen, verspricht Markus Söder. Zwei Schauspieler*innen beantragten am Dienstag die neue Künstlerhilfe. Die Erfahrung schilderten sie dem Ministerpräsidenten in einem Brief: 

Auf das von Herrn Ministerpräsident Söder angekündigte bayerische Hilfsprogramm für Künstler haben wir seit dessen Ankündigung am 21. April 2020 große Hoffnungen gesetzt, nachdem wir bei sämtlichen Soforthilfe-Programmen abgelehnt wurden. Das neue Programm ist nun da – und wir sind fassungslos ob der Umsetzung der so groß angekündigten Künstlerhilfe. 

Da wir als freischaffende Schauspieler, beide in der KSK, aufgrund der nicht greifenden Soforthilfen im März und April notgedrungen Grundsicherung beantragen mussten, werden wir nun von der Künstlerhilfe ausgeschlossen. 

Corona-bedingt habe ich den Verlust von 60 Theatervorstellungen zu beklagen, da unser Theater schließen musste. Ebenso waren die Synchronstudios vier Wochen geschlossen, was einen zusätzlichen Nicht-Verdienst zur Folge hatte. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass auch Akquise aktuell schwierig ist und der Ausblick für die kommenden Monate düster. 

An dieser Stelle möchten wir die offizielle Ankündigung auf der Webseite des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zitieren: „Das vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder angekündigte und vom Ministerrat Ende April 2020 beschlossene Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 90 Millionen Euro soll nun mit zusätzlich 50 Millionen Euro und damit einem Finanzvolumen von insgesamt 140 Millionen Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kompensation von Honorarausfällen infolge der Corona-bedingten Schließungen von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsausfällen aufgelegt werden.“ 

Wie soll das funktionieren, wenn wir vom Antrag ausgeschlossen werden?! Wir bleiben auf der Strecke. Das ist nicht gerecht und schon gar kein Zeichen für die so viel gepriesene Wichtigkeit, die die Kultur in Bayern angeblich einnimmt. 

Die Grundsicherung war Anfang April leider alternativlos und wurde von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vehement beworben – die Künstler mögen doch „ihre Scheu“ davor ablegen. Haben wir getan, mit dem Ergebnis, dass wir jetzt erneut von Soforthilfen ausgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass wir die Grundsicherung wahrscheinlich am Ende des Bewilligungszeitraums größtenteils zurückzahlen müssen, da unter anderem Synchronjobs aus den Monaten vor Corona erst seit April abgerechnet werden und somit der Geldzufluss während des Bewilligungszeitraums ist. 

Einerseits dürfen wir die Künstlerhilfe nicht beantragen, andererseits bleibt uns von der Grundsicherung voraussichtlich nicht viel übrig. Es ist nicht nachvollziehbar, wie so eine Kompensation von Honorarausfällen gelingen kann. Und genau das bedroht akut unsere Existenz als freischaffende Schauspieler. 

Wieso ist es nicht möglich, die Künstlerhilfe bei der Grundsicherung zumindest ein- beziehugsweise gegenzurechnen, so dass man nicht von vornherein von der Künstlerhilfe ausgeschlossen wird? Denn schon bei der Honorarausfall-Regelung an von Bund oder Ländern geförderten Theatern gehen wir als Freiberufliche an privaten, frei finanzierten Theatern leer aus. 

Es bleibt nur zu hoffen, dass die Regularien der Künstlerhilfe nochmals überarbeitet werden. 

Bleibt es bei der aktuellen Regelung, so werden wir, wie vermutlich viele unserer Kolleg*innen, erneut leer ausgehen. Eine gerechte Gleichbehandlung aller ist im Handeln der Regierung hier leider nicht zu sehen. 

„Bayern ist ein Kulturstaat und wir wollen (…) die Künstler nicht alleine lassen.“ Markus Söder, 22. April 2020. 

Wir werden sehen. 

 

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