FFG 2022 – Stellungnahmen 5: Münchner Filmwerkstatt

Die Münchner Filmwerkstatt meldet sich in der Diskussion ums nächste Filmförderungsgesetz als Stimme der Aus- und Weiterbildung zu Wort | Foto © Münchner Filmwerkstatt

Die Münchner Filmwerkstatt meldet sich in der Diskussion ums nächste Filmförderungsgesetz als Stimme der Aus- und Weiterbildung zu Wort | Foto © Münchner Filmwerkstatt

Auf der ursprünglichen Liste, wen die Staatsministerin für Kultur und Medien um Anregungen für die Gesetzesnovelle bittet, hatte die Münchner Filmwerkstatt nicht gestanden. Weil aber „der Fachkräftemangel derzeit zu den brennendsten Themen unserer Branche gehört, die Einrichtungen und Institutionen der Aus- und Weiterbildung aber keinen Verband und damit keine gemeinsame Stimme haben“, erlaube man sich dennoch einige Vorschläge.
Ganz oben: Die Weiterbildungsförderung für Filmschaffende, vor sieben Jahren gestrichen, solle wieder eingeführt werden. Das alleine werde zwar den Fachkräftemangel nicht überwinden, „aber es wird dauern, bis es zum Beispiel genügend grundständige Studiengänge an den Fachhochschulen gibt, die den Bedarf unserer Branche an qualifizierten Mitarbeitern in ,Mannschaftsdienstgraden‘ decken.“
Zudem befinde sich die Branche in einem stetigen Wandel, von der Aufnahmetechnik bis zu den Verwertungsformen – „das verlangt von allen Beteiligten laufende Aktualisierung ihres Wissens“. Gleichwohl „kann und sollte“ der berühmte Quereinstieg langfristig eine Option bleiben, auch als Bereicherung für die Teams.
Nicht die Weiterbildungsanbieter und -veranstaltungen sollen gefördert werden, sondern die Teilnahme selbst: So „entsteht Wettbewerb zwischen den Veranstaltern, der der Qualität der Weiterbildungsangebote und damit der Absolventen nur gut tun kann.“

Wo das Geld für solche Ausgaben herkommen soll, hat sich die Filmwerkstatt auch überlegt: Zurzeit kann ein Produzent bis zu eine Million Euro Produktionsförderung pro Projekt erhalten. Wenn es floppt, wird aus dem Förderdarlehen ein verlorener Zuschuß. Hat derselbe Produzent mit dem nächsten Projekt Erfolg, muss er nur die Förderung für dieses Erfolgsprojekt zurückzahlen und kann alle weiteren Erlöse behalten. „Knapp zusammengefaßt könnte man dieses System so beschreiben, daß Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert werden“, so die Filmwerkstatt. Ihr Vorschlag: Fördermittel müssen nicht nur aus Erlösen dieses Projekts, „sondern in einer Art Cross-Collateralization auch aus Erlösen zukünftiger erfolgreicher Projekte zurückgezahlt werden.“
Schon 2009 verschwand ein ganzer Paragraf aus dem FFG und damit gewissermaßen eine Filmform: „Gemeinsame Aufführung mit Kurzfilmen“ war bis dahin der Paragraf 20 betitelt gewesen. Er schrieb vor, daß jeder geförderte Langfilm mit einem Kurzfilm aufgeführt werden müsse. Das wurde jedoch in der Regel unterlaufen, so dass auch die Kurzfilmagentur Hamburg es als kontraproduktiv bezeichnete und andere Arten der Unterstützung anregte. Inzwischen hat das FFG drei Neufassungen erhalten, doch die Lage der Kurzfilme scheint sich nicht groß verbessert zu haben.
Für die Filmwerkstatt lag dem „schon immer ein Mißverständnis“ zugrunde: „Die Idee, Kurzfilm als Vorfilm in den regulären Kinobetrieb zu integrieren, ignoriert die Logik kommerziellen Abspiels – wieso sollten Kinobetreiber auf eine Vorstellung am Tag verzichten, wenn sie dafür keine zusätzlichen Einnahmen generieren? Auch die Abspielförderung für Kurzfilm kann daran nichts ändern – zumal deren Geld kaum einmal in den Taschen der Filmemacher ankommt und daher getrost gestrichen werden kann.“ Das Kopplungsgebot habe dennoch „sehr wohl einen positiven Effekt“ gehabt, nämlich in Form der Ankaufssummen, die von den Verleihern an die Kurzfilmproduzenten gezahlt wurden. „Diese – echte, unkomplizierte, unbürokratische, dezentrale Nachwuchsförderung spülte etwas Geld in die Kassen der Kurzfilmproduzenten und -regisseure: Geld, das in aller Regel wieder der Kurzfilmproduktion und damit der Nachwuchsförderung zugute kam. Wir plädieren daher nachdrücklich für die Wiedereinführung dieser Verpflichtung der Verleiher, eine Kurzfilmlizenz anzukaufen, wenn ein mit FFA-Mitteln geförderter Film im Kino gestartet wird.“
„Kurzfilmförderung ist vor allem Nachwuchsförderung“, ist auf der Website der BKM zu lesen, und so will es auch die Filmwerkstatt umgesetzt wissen, denn „eine kluge Nachwuchsförderung ist mittel- und langfristig ein gutes Instrument gegen den Fachkräftemangel.“ Darum brauche es „eine Kurzfilmförderung ,mit der Gießkanne‘, um möglichst viele zarte Pflänzchen zum Wachsen zu bringen – also Breiten- statt Spitzenförderung, welche das Geld auf möglichst viele Projekte verteilt. Die Technik und Produktionsmethoden für kurze Filme „ermöglichen heute, mit geringsten Budgets filmisches Talent einzuüben und unter Beweis zu stellen.“
Das widerspricht Positionen, welche die AG Kurzfilm (die im Verwaltungsrat der FFA sitzt) zumindest bisher vertreten hat. Aus Sicht der Münchner Filmwerkstatt vertritt die nicht den gesamten Kurzfilm. Denn die AG Kurzfilm bestehe „weit überwiegend“ aus Kurzfilmfestivals und -agenturen, also Verwertern, deren Interessen andere seien, nämlich „möglichst wenige, dafür möglichst herausragende (und damit eventuell auch möglichst teure) Filme.“

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