Luftnummer FFG – 2: Selbsthilfe für die FFA

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Wer Kultur schafft, soll auch davon leben können, predigt die Kulturstaatsministerin bei jeder Gelegenheit. Aber wenn nicht, ist es ihr auch egal. | Foto © cinearte

Auch an weiteren Stellen ist die Pressemitteilung der BKM zum neuen Filmförderungsgesetz mit einer verblüffenden Arglosigkeit formuliert: Die Förderung werde mit dem neuen Gesetz effizienter gestaltet, die Gremien verschlankt und professionalisiert, das Abgabeaufkommen der FFA gesichert. Da fragt keiner, wie die Förderanstalt denn wohl vorher gearbeitet hat (nebenbei: die korrekte PR-Floskel wäre „noch effizienter“). Zu mitreißend rasseln und klingeln die Worthülsen aus der schönen neuen Wirtschaftswelt aus dem Text: „effizient“… „konzentriert“… „erhöht“… „Spitzenförderung“! Auch das soziale Gewissen wird gestreichelt: Menschen mit Behinderungen sollen am Gemeinschaftserlebnis teilnehmen, mehr Frauen in den Gremien mitentscheiden, sozialverträgliche Arbeitsbedingungen… nun ja, nicht unbedingt plötzlich selbstverständlich werden, aber irgendwie soll die FFA „darauf hinwirken“, das die Filmwirtschaft ihre Leute anständig behandelt und bezahlt. Förderbedingung ist das nicht.

Warum verteilen Filmförderungen öffentliches Geld, das sie an alle möglichen Bedingungen knüpfen, nur nicht an die, dass auch Arbeits- und Sozialgesetze eingehalten werden? Als wir uns vor acht Jahren zum ersten Mal darüber wunderten, gab es nur verständnislose Blicke: Weil die FFA über die Filmabgabe finanziert wird, und das sei „eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Ausgleichsabgabe, die als Selbsthilfemaßnahme der Film- und Videowirtschaft ausgestaltet ist. Über Steuermittel verfügt die FFA nicht“, so die Selbstdarstellung, die auch quer durchs Netz zu finden ist.

Dagegen lässt sich schwer argumentieren. Augenwischerei ist das trotzdem: Die FFA ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts, wie auch die Sender ARD und ZDF, die gut ein Fünftel des FFA-Budgets bestreiten – das Geld dafür verdienen sie nicht selbst, sondern erhalten sie durch den Rundfunkbeitrag, eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtabgabe der Bürger. Die anderen Organisationen und Institutionen, die die FFA finanzieren, tun das auch nicht unbedingt freiwillig, wie mehrere, jahrelange Rechtstreite mit den Kinobetreibern zeigten.

89,2 Millionen Euro betrug das Budget der FFA im Jahr 2013. Eine beeindruckende Summe, gleichwohl dürfte sie keinen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen: Höchstens 3 Prozent ihres Kartenumsatzes zahlen die Kinobetreiber als Filmabgabe an die FFA, die Videoanbieter bis zu 2,3 Prozent. Privatsender zahlen weniger als 1 Prozent ihrer entsprechenden Werbeumsätze, Bezahlsender 0,25 Prozent ihrer Abo-Gebühren, die Öffentlich-Rechtlichen 2,5 Prozent der Ausgaben, die sie für die Ausstrahlung von Kinofilmen aufwenden. Das übliche Trinkgeld in der Gastronomie ist doppelt bis viermal so hoch. Aber das ist eine freiwillige Zahlung – die Filmabgabe hingegen ist eine Art Bedienungszuschlag:?Sie ist in jeder Eintrittskarte, jedem Abo-Vertrag, jeder DVD und Werbesekunde einkalkuliert und wird vom Endkunden bezahlt. Von wegen „Selbsthilfemaßnahme”.

Die Rhetorik, juristisch abgestützt, reicht jedoch, die FFA von etwaiger Verantwortung abzuschirmen. Zwar werden Ausgaben, Ländereffekte und alles mögliche Weitere bei einer Förderzusage genau geprüft, nicht aber, ob die Arbeitsbedingungen stimmen. Das sei auch gar nicht gewollt, meinte 2012 Hans Schlosser, damaliger Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung Die Filmschaffenden, in der 13 Berufsverbände der Branche zusammenarbeiten.

Im Januar 2014 hatte Grütters im Rahmen der Regierungserklärung ihre anstehenden Aufgaben als neue Kulturstaatsministerin dargelegt. „Wer künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, der muss auch dafür Sorge tragen, dass Künstler von ihrer Arbeit nicht nur knapp überleben können, sondern angemessen bezahlt und sozial abgesichert werden.“ [PDF] Halt! Das war der falsche Link – da wiederholte sie den Satz ein Jahr später bei einer Tagung in Berlin. Hoppla, nochmal falsch: das war erst vorigen Januar beim Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbands Coesfeld und dies im Februar beim wirtschaftspolitischen Frühstück der IHK Berlin [PDF]. Und das hier wieder 2014, als Grütters mehr Geld für den DFFF als „einer der wichtigsten Grundpfeiler der Filmförderung in Deutschland“ ankündigte, der dann stattdessen aber doch nur gekürzt wurde. Zum Glück sind Filmförderer keine Architekten.

Spaß beiseite: Dies wäre der richtige Link, das ist aber auch egal. Denn mehr als „Künstlersozialversicherung“ und „Leistungsschutzrechte“ wusste die Ministerin da eh nie anzuführen, und für die angemessene Bezahlung hat sie sich nie bemerkbar gemacht. Vielleicht ist ihr das alles ja auch nur egal.

Teil 3 folgt am Donnerstag hier.

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