Zwangsversicherung für Selbständige

Als Steuerberater, der seine Aufgabe darin sieht, die Mandanten umfassend und langfristig zu beraten, müsste ich mich eigentlich über den Vorstoss der Arbeitsministerin von der Leyen freuen. So erzähle auch ich meinen Mandanten regelmäßig, dass sie etwas gegen eine drohende Altersarmut machen müssten. Der vorgesehene Zwang zum Abschluss einer Rentenversicherung mit monatlichen Beiträgen um die 400,00 Euro ist da allerdings der falsche Weg. Schön für die Versicherungskonzerne aber für einen Großteil der Selbständigen einfach nicht stemmbar!

Der Großteil unserer Leser hier sollte mit dieser Problematik allerdings wohl nicht konfrontiert werden, da sie, soweit sie selbständig künstlerisch tätig sind, eigentlich über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind. Allerdings gibt es im Medienbereich eine Großzahl an Selbständigen, die sich nie bei der Künstlersozialkasse gemeldet haben (sei es, um sich den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu sparen oder aber aus Unwissenheit) bzw. die von der Künstlersozialkasse abgelehnt wurden.

Worum geht es bei den Überlegungen der Arbeitsministerin genau?

Von der Leyen beabsichtigt, Selbständige per Gesetz zu zwingen, etwas gegen ihre drohende Altersarmut zu tun. Ob dies in Form einer privaten Versicherung oder aber in Form von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, soll den Selbständigen selber überlassen werden. Nicht betroffen von dieser Regelung sollen Selbständige sein, die

  • bereits zwangsweise über die Deutsche Rentenversicherung versichert sind (u.a. Künstler, Hebammen, selbständige Lehrer),
  • wer über ein Versorgungswerk versichert ist (u.a. Ärzte, Architekten, Steuerberater),
  • wer über 50 Jahre alt ist bzw.
  • wessen monatlicher durchschnittlicher Gewinn unter EUR 400,00 liegt

Bei Selbständigen, die zwischen 30 und 50 Jahren alt sind, soll eine abgeschwächte Form greifen. Alle anderen Selbständigen sollen nach derzeitigen Informationen allerdings verpflichtet werden, monatliche Beiträge von ca. EUR 400,00 einzuzahlen.

Die Höhe des Beitrages soll insoweit nicht, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, vom Einkommen abhängig sein, sondern ist als Kopfpauschale zu sehen. Ziel soll es sein, dass die Selbständigen mit Hilfe der Zusatzrente ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung erzielen können.

Was sind die Kritikpunkte?

  • Die angedachte Zwangsversicherung wird bei vielen Selbständigen, gerade bei Existenzgründern, zur Existenzbedrohung führen. So wird in Anfangszeiten der Gewinn häufig in die Expansion der selbständigen Tätigkeit investiert.
  • Eine Rentenversicherung sollte immer nur ein Teil der Altersvorsorge sein. Daneben sollte in Form von Kapital, Grundstücken oder aber auch durch das eigene Unternehmen für das Alter eine Vorsorge aufgebaut werden. Ob dies bei der Beitragshöhe parallel noch möglich ist, ist die Frage.
  • Bei den Versicherungsarten sollte aufgrund der Regelungen in der Besteuerung bei Rentenbezug ein Versicherungs-Mix gewählt werden. So gibt es steuerlich geförderte Rentenversicherungen (sog. Basisvorsorge, auch Rürup genannt), die bei Rentenbezug voll steuerpflichtig sind und Rentenversicherungen, die nur mit einem Ertragsanteil zu versteuern sind (hier wirken sich allerdings dann auch die eingezahlten Beiträge nicht wie bei der Basisversicherung aus). Nach den vorliegenden Informationen sollen die Pflichtbeiträge in die im Alter voll steuerpflichtige Basisversorgung einzuzahlen sein.
  • Häufig schließen Selbständige Rentenversicherungsverträge zur Basisversorgung mit geringen Monatsbeiträgen ab. So besteht bei dieser Versicherungsart die Möglichkeit, Einmalzahlungen vorzunehmen. So kann zum Ende des Jahres eine entsprechende Sonderzahlung geleistet werden, um die Steuerlast aufgrund eines hohen Gewinns, der meist am Anfang des Jahres noch nicht absehbar war, zu senken. Aufgrund der Höhe des Pflichtbeitrages wird es für die wenigsten Selbständigen möglich sein, Rücklagen zu schaffen, um dann optional eine Sonderzahlung vorzunehmen.
  • Bei vielen Selbständigen ist der voraussichtliche Jahresgewinn nicht abzuschätzen. So kann es bei Selbständigen auch zu Verlustjahren kommen. Wie soll dies technisch ablaufen? Werden bei Verlustjahren die Beiträge dann wieder erstattet? So soll die Versicherungspflicht nach derzeitigen Informationen nur gelten, wenn ein Gewinne von mindestens EUR 4.800,00 im Jahr erzielt werden. Kaum zu erwarten, dass die Versicherungskonzerne da mitspielen.
  • Aufgrund der Inflation bleibt abzuwarten, ob die hieraus resultierenden Rentenauszahlungen (ca. 700 EUR) tatsächlich zu der angemessenen Versorgung führen.

Wie ist die Resonanz auf die Vorschläge der Arbeitsministerin?

Junge Selbständige wehren sich mit voller Kraft gegen das Vorhaben. So wurde eine Petition ins Leben gerufen, die innerhalb weniger Tage über 50.000 Mitzeichner registrierte. Bis zum 22.05.2012 bleibt noch die Chance, sich gegen das Vorhaben auszusprechen. Weiterhin wurden Facebook-Gruppen gegründet und die Medien berichten umfassend über das Thema.

Resumé

Das Ziel, eine adäquate Altersvorsorge aufzubauen, sollte für jeden Selbständigen ganz weit oben auf seiner Liste stehen. Das Vorhaben der Arbeitsministerin, dies in Form einer Zwangsversicherung mit gewinnunabhängigen Versicherungsbeiträgen zu machen, ist allerdings der falsche Weg. Dass die Vorschläge der Ministerin aber wohl auch noch nicht vollständig durchdacht sind, zeigt sich daran, dass das Ministerium aktuell die Unternehmensberatung McKinsey mit einer Machbarkeitsstudie beauftragte. So ist zu hoffen, dass McKinsey zu dem Schluss kommt, dass den Selbständigen weiterhin selber überlassen werden sollte, welcher Form sie wählen und welche Höhe sie aufgrund ihrer finanziellen Situation aufbringen können.

Die verschiedenen Modelle einer möglichen Altersvorsorge für Medienberufe sind dabei vielseitig und für viele Medienschaffende leider nicht durchschaubar. Lasst Euch professionell, unabhängig beraten und geht, soweit noch nicht geschehen, den Weg zur geregelten monatlichen Einzahlung in die Altersvorsorge an.  In welcher Form auch immer!

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